Sonntag, 05 September 2010
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Berufsfachschule Lebensmittelhandwerk
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Berufsfachschule Lebensmittelhandwerk
Allgemeine Berufsinformationen Das Ausbildungsziel ist die Vermittlung der beruflichen Grundbildung in Theorie und Praxis für die Ausbildung in den Berufen :
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Fachverkäuferin/Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk
- Schwerpunkt Bäckerei/Konditorei -
Abschlüsse und Berechtigungen
Entsprechend der bundesrechtlichen Regelung kann der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule - Nahrungsmittelhandwerk - auf die Dauer der Berufsausbildung im Nahrungsmittelhandwerk angerechnet werden.
Bei erfolgreichem Besuch und hinreichenden Kenntnissen in Englisch und Mathematik ist der Übergang in die Klasse II der zweijährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft möglich.
Aufnahmevoraussetzungen Es wird der Hauptschulabschluss vorausgesetzt. Die Berufe erfordern geistige Beweglichkeit, gute Umgangsformen und Konzentrationsfähigkeit. Die deutsche Sprache und die Grundrechenarten sollten beherrscht werden.
Dauer der Ausbildung Ein Jahr Vollzeitunterricht.
Kosten der Ausbildung Für den fachpraktischen und für den außerschulischen Unterricht ist eine im Nahrungsmittelhandwerk übliche Arbeitskleidung erforderlich (ca. 90,- €). Mit der Anmeldung verpflichtet sich die Schülerin/der Schüler, die Kosten zu tragen.
Anmeldung
Die schriftliche Anmeldung erfolgt bei den
Berufsbildenden Schulen Ritterplan,
Ritterplan 6, 37073 Göttingen, Raum V157,
bei Frau Jerzyk (Tel. 0551/49509-13)
in der Zeit vom 20. Oktober bis zum 30. April für das am 1. August beginnende Schuljahr.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Anmeldebogen der Schule - Lebenslauf und Lichtbild
- beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Fotokopien des letzten Schulzeugnisses (spätere
Zeugnisse sind nachzureichen)
- Nachweis über Erstuntersuchung durch den Hausarzt (Untersuchung nach dem
Jugendarbeitsschutzgesetz)
Finanzielle Förderung
Der Besuch der einjährigen Berufsfachschule Lebensmittelhandwerk kann nach den Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) finanziell gefördert werden.
Die BAföG-Ämter am Wohnort der Schülerin/des Schülers erteilen hierzu Auskünfte.
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