Sonntag, 05 September 2010  





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Berufsfachschule Lebensmittelhandwerk

Allgemeine Berufsinformationen

Das Ausbildungsziel ist die Vermittlung der beruflichen Grundbildung in Theorie und Praxis für die Ausbildung  in den Berufen :
  • Bäckerin /Bäcker

  • Konditorin/Konditor

  • Fachverkäuferin/Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk

       - Schwerpunkt Bäckerei/Konditorei -


Schüler der Berufsfachschule Nahrungsmittelhandwerk in der schuleigenen Backstube
Der große EtagenbackofenDer kleine LadenbackofenBlick in die BackstubeDie Verkaufsstation Der Verkaufstresen im Bistro


Abschlüsse und Berechtigungen                


Entsprechend der bundesrechtlichen Regelung kann der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule - Nahrungsmittelhandwerk - auf die Dauer der Berufsausbildung im Nahrungsmittelhandwerk angerechnet werden.

Bei erfolgreichem Besuch und hinreichenden Kenntnissen in Englisch und Mathematik ist der Übergang in die Klasse II der zweijährigen Berufsfachschule Hauswirt­schaft möglich.


Aufnahmevoraussetzungen

Es wird der Hauptschulabschluss voraus­gesetzt. Die Berufe erfordern geistige Beweg­lichkeit, gute Umgangsformen und Konzentrationsfähig­keit. Die deutsche Sprache und die Grundrechenarten sollten beherrscht werden.

Dauer der Ausbildung

Ein Jahr Vollzeitunterricht.

Kosten der Ausbildung

Für den fachpraktischen und für den außerschulischen Unterricht ist eine im Nahrungsmittelhandwerk übliche Arbeitskleidung erforderlich (ca. 90,- €). Mit der Anmeldung verpflichtet sich die Schülerin/der Schüler, die Kosten zu tragen.

Anmeldung

Die schriftliche Anmeldung erfolgt bei den

Berufsbildenden Schulen Ritterplan,

Ritterplan 6, 37073 Göttingen, Raum V157,

bei Frau Jerzyk (Tel. 0551/49509-13)

in der Zeit vom 20. Oktober bis zum 30. April für das am 1. August beginnende Schuljahr.

Folgende Unterlagen sind beizufügen:
  •  Anmeldebogen der Schule - Lebenslauf und Lichtbild
  •  beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Fotokopien des letzten Schulzeugnisses (spätere 
         Zeugnisse sind nachzureichen)
  •  Nachweis über Erstuntersuchung durch den Hausarzt (Untersuchung nach dem   
         Jugendarbeitsschutzgesetz)

Finanzielle Förderung

Der Besuch der einjährigen Berufsfachschule Lebens­mittelhandwerk kann nach den Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) finanziell gefördert werden.

Die BAföG-Ämter am Wohnort der Schülerin/des Schülers erteilen hierzu Auskünfte.