Heilerziehungspfleger/in
Arbeitsfelder
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Persönliche Voraussetzungen
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In den folgenden Bereichen ist der Einsatz als Heilerziehungspfleger/in möglich:
- Frühförderung
- Integrative- und Sonderkindergärten
- Integrative- und Sonderschulen
- Tagesstätten
- Rehabilitationskliniken
- Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke
- Werkstätten für behinderte Menschen
- Pflegeanstalten für behinderte Menschen
- Alten- und Pflegeheime
- Wohnheime für behinderte Menschen
- Betreutes Wohnen
- Psychiatrische Einrichtungen
- Soziale Dienste
- Ambulante Pflegedienste
- Hospize
- Justizvollzugsanstalten
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Verschiedene persönliche Voraussetzungen (Kompetenzen) sollten für die Arbeit als Heilerziehungspfleger vorhanden sein. Je nach Arbeitsplatz und dessen spezielle Anforderungen sind die nachfolgend aufgeführten Kriterien mehr oder weniger relevant:
- Toleranz gegenüber anderen Menschen
- Akzeptanz
- Einfühlungsvermögen (Empathie)
- Grenzen sehen können (Distanzen)
- Intimsphäre wahren
- Menschenkenntnis
- Situationen analysieren/erfassen können
- Stressresistenz
- Seelische und körperliche Kraft
- Gelassenheit/innere Ruhe
- Kritikfähigkeit
- Frustrationstoleranz
- Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Flexibilität
- Hilfsbereitschaft
- Kreativität
- Entscheidungsfreude
- Koordinationsfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Hauswirtschaftliche Grundkenntnisse
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Menschen mit Behinderung pflegen und betreuen
- Menschen mit Behinderungen in allen Situationen des Alltags, die diese nicht selbst erledigen können, helfen und unterstützen
- Menschen mit Behinderungen weitestgehende Selbstständigkeit ermöglichen
- Für Hygiene und Bekleidung der behinderten Menschen sorgen
- Maßnahmen der Grundpflege bei Kranken und Bettlägerigen durchführen
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten ausführen
- Entwicklungsberichte erstellen
- Medikamente nach ärztlicher Verordnung registrieren, verwahren, bestellen und ausgeben
- Aufsichtspflicht durchführen
Menschen mit Behinderung in ihrer individuellen Entwicklung fördern
- Förderpläne, beispielsweise im lebenspraktischen, musischen und sozialen Bereich, erstellen und führen
- Pädagogische Hilfen für Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten durchführen
- Therapeutische Maßnahmen anregen, organisieren und unterstützen
- Therapeutische Programme und schulische Bemühungen unterstützen
- Berufliche Eingliederung, auch auf dem freien Arbeitsmarkt unterstützen
- Eigenverantwortlichkeit des behinderten Menschen durch geeignete Maßnahmen stärken
- Selbstständig lebende behinderte Menschen individuell betreuen
- Nachbetreuung und Begleitung beim Übergang in eine weitgehend selbstständige Wohn- und Lebensform übernehmen
Menschen mit Behinderung innerhalb von Wohn- und Arbeitsgruppen pflegen und betreuen
- Gruppenmilieu, in dem sich der Mensch mit Behinderungen wohlfühlt, schaffen
- Hobby- und Freizeitaktivitäten unterstützen, anregen und umsetzen
- Künstlerisch-musische Aktivitäten, wie beispielsweise Singen, Musizieren und Werken, fördern
- Gruppen- sowie heimübergreifende Veranstaltungen wie Feste und Feiern organisieren und gestalten
Menschen mit Behinderung in das gesellschaftliche Umfeld integrieren und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchführen
- Beziehungen mit den Angehörigen der betreuten Personen, wie Eltern, Verwandte und Freunde, anbahnen und unterstützen
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchführen, beispielsweise Tag der offenen Tür in Einrichtungen; dabei informative Gespräche mit Besuchern und In teressenten führen
Aufnahmekriterien für die Ausbildung
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Mit dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss - können Sie aufgenommen werden, wenn Sie danach:
- Die Berufsfachschule Sozialpflege (Pflegevorschule) absolviert haben (mit Erwerb des Realschulabschlusses).
ODER
- Eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung abgeschlossen haben (mit Erwerb des Realschulabschlusses).
ODER
- Die Berufsfachschule Heilerziehungshilfe abgeschlossen haben, der eine mindestens 12-monatige einschlägige Tätigkeit gefolgt ist.
Mit dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - können Sie aufgenommen werden, wenn Sie:
- Die Berufsfachschule Sozialpflege für Realschulabsolventen/innen abgeschlossen haben.
ODER
- Eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung abgeschlossen haben
Theoretischer Teil:
Folgende Inhalte werden an der Fachschule Heilerziehungspflege während der 3-jährigen Ausbildung in Lernfeldern vermittelt:
- Lernfeld 1 (120 Stunden)
Die berufliche Identität entfalten und professionelle Perspektiven entwickeln
- Lernfeld 2 (160 Stunden)
Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
- Lernfeld 3 (600 Stunden)
Menschen mit Behinderung individuell und situationsbezogen begleiten und pflegen
- Lernfeld 4 (200 Stunden)
Mit Menschen mit Behinderung Lebenswelten strukturieren und gestalten
- Lernfeld 5 (440 Stunden)
Prozesse der Wahrnehmung, Bewegungen, Gestaltung und Darstellung entwickeln und Medien anwenden
- Lernfeld 6 (160 Stunden)
Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen und evaluieren sowie umfassend dokumentieren
- Lernfeld 7 (120 Stunden)
Heilerziehungspflegerische Arbeit organisieren und koordinieren sowie Qualität sichern
Erwerb der Fachhochschulreife:
Wenn ab dem zweiten Ausbildungsjahr 80 Unterrichtsstunden Mathematik zusätzlich belegt wurden, kann mit bestandener Abschlussprüfung die Fachhochschulreife erworben werden.
Praktischer Teil:
Die praktische Ausbildung umfasst 3 halbjährige Praktika. Diese werden jeweils in verschiedenen Einrichtungen in verschiedenen Altersgruppen abgeleistet (Kindern/Jugendlichen, Erwachsenen/Senioren).
| Schriftlich: |
Drei berufsbezogene Klausuren eine Klausur Deutsch / Kommunikation
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| Praktisch: |
Eine berufsbezogene Aufgabe in der Arbeit mit behinderten Menschen oder eine von behinderten Menschen selbstständig lösen |
| Mündlich: |
Bei Bedarf oder auf eigenen Wunsch
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Weiterbildungsmöglichkeiten
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Fachweiterbildungen:
- z. B. Lehrgänge über Sprachpädagogik, Frühförderung, Orff-Musiktherapie u. a.
- Zusatzausbildung zum/zur Motopäde/in u. a.
- Weiterbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen
- Des weiteren gibt es die Möglichkeit, intern wie extern an weiteren Fortbildungen teilzunehmen (z. B. zur Bereichs-, Stationsleitung usw.)
Studium:
An den Fachhochschulen können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Diplom-Heilpädagoge/in
- Diplom-Sozialpädagoge/in
- Diplom-Sozialarbeiter/in
- Sonderschulpädagoge/in
Für den Zugang an die entsprechenden Fachhochschulen muss zuvor die notwendige Zugangsberechtigung (Abitur/Fachabitur), die sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden können, erworben worden sein.
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