Montag, 06 September 2010  





Home arrow Sozialpädagogik arrow Heilerziehungspflege
Heilerziehungspflege Drucken E-Mail

Heilerziehungspfleger/in


{mostoc}
 b2.jpg
Heilerziehungspfleger/innen sind sozialpädagogische Fachkräfte mit pflegerischen Kompetenzen. Ihre Aufgaben liegen in der Lebensbegleitung von Menschen mit Behinderung. Heilerziehungspfleger/innen arbeiten mit einer Reihe andere Berufsgruppen in Teamarbeit zusammen. Diese können Erzieher/innen, Kinderpfleger/innen, Altenpflegekräfte oder Krankenpflegekräfte sein. Darüber hinaus besteht enge Kooperation mit verschiedenen Fachdiensten (z. B. medizinische-, psychologische- , ambulante-, ergo- und physiotherpeutische Dienste). Ihre Arbeit besteht aus der Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer Maßnahmen. Das Berufsbild des Heilerziehungspflegers unterscheidet sich aber von Erzieher/innen im umfangreichen Wissen speziell über Behinderungen und Krankheiten. Es beinhaltet die assistierende und Lebens begleitende Erziehung und Pflege von Menschen mit Handicaps.

b3.jpg   b4.jpg


Arbeitsfelder

Persönliche Voraussetzungen

In den folgenden Bereichen ist der Einsatz als Heilerziehungspfleger/in möglich:

  • Frühförderung
  • Integrative- und Sonderkindergärten
  • Integrative- und Sonderschulen
  • Tagesstätten
  • Rehabilitationskliniken
  • Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke
  • Werkstätten für behinderte Menschen
  • Pflegeanstalten für behinderte Menschen
  • Alten- und Pflegeheime
  • Wohnheime für behinderte Menschen
  • Betreutes Wohnen
  • Psychiatrische Einrichtungen
  • Soziale Dienste
  • Ambulante Pflegedienste
  • Hospize
  • Justizvollzugsanstalten
Verschiedene persönliche Voraussetzungen (Kompetenzen) sollten für die Arbeit als Heilerziehungspfleger vorhanden sein. Je nach Arbeitsplatz und dessen spezielle Anforderungen sind die nachfolgend aufgeführten Kriterien mehr oder weniger relevant:

  • Toleranz gegenüber anderen Menschen
  • Akzeptanz
  • Einfühlungsvermögen (Empathie)
  • Grenzen sehen können (Distanzen)
  • Intimsphäre wahren
  • Menschenkenntnis
  • Situationen analysieren/erfassen können
  • Stressresistenz
  • Seelische und körperliche Kraft
  • Gelassenheit/innere Ruhe
  • Kritikfähigkeit
  • Frustrationstoleranz
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Flexibilität
  • Hilfsbereitschaft
  • Kreativität
  • Entscheidungsfreude
  • Koordinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Hauswirtschaftliche Grundkenntnisse



Aufgaben und Tätigkeiten



Menschen mit Behinderung pflegen und betreuen

  • Menschen mit Behinderungen in allen Situationen des Alltags, die diese nicht selbst erledigen können, helfen und unterstützen
  • Menschen mit Behinderungen weitestgehende Selbstständigkeit ermöglichen
  • Für Hygiene und Bekleidung der behinderten Menschen sorgen
  • Maßnahmen der Grundpflege bei Kranken und Bettlägerigen durchführen
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten ausführen
  • Entwicklungsberichte erstellen
  • Medikamente nach ärztlicher Verordnung registrieren, verwahren, bestellen und ausgeben
  • Aufsichtspflicht durchführen
Menschen mit Behinderung in ihrer individuellen Entwicklung fördern

  • Förderpläne, beispielsweise im lebenspraktischen, musischen und sozialen Bereich, erstellen und führen
  • Pädagogische Hilfen für Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten durchführen
  • Therapeutische Maßnahmen anregen, organisieren und unterstützen
  • Therapeutische Programme und schulische Bemühungen unterstützen
  • Berufliche Eingliederung, auch auf dem freien Arbeitsmarkt unterstützen
  • Eigenverantwortlichkeit des behinderten Menschen durch geeignete Maßnahmen stärken
  • Selbstständig lebende behinderte Menschen individuell betreuen
  • Nachbetreuung und Begleitung beim Übergang in eine weitgehend selbstständige Wohn- und Lebensform übernehmen
Menschen mit Behinderung innerhalb von Wohn- und Arbeitsgruppen pflegen und betreuen

  • Gruppenmilieu, in dem sich der Mensch mit Behinderungen wohlfühlt, schaffen
  • Hobby- und Freizeitaktivitäten unterstützen, anregen und umsetzen
  • Künstlerisch-musische Aktivitäten, wie beispielsweise Singen, Musizieren und Werken, fördern
  • Gruppen- sowie heimübergreifende Veranstaltungen wie Feste und Feiern organisieren und gestalten
Menschen mit Behinderung in das gesellschaftliche Umfeld integrieren und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchführen

  • Beziehungen mit den Angehörigen der betreuten Personen, wie Eltern, Verwandte und Freunde, anbahnen und unterstützen
  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchführen, beispielsweise Tag der offenen Tür in Einrichtungen; dabei informative Gespräche mit Besuchern und In teressenten führen


Aufnahmekriterien für die Ausbildung



Mit dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss - können Sie aufgenommen werden, wenn Sie danach:

  • Die Berufsfachschule Sozialpflege (Pflegevorschule) absolviert haben (mit Erwerb des Realschulabschlusses).
ODER
  • Eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung abgeschlossen haben (mit Erwerb des Realschulabschlusses).
ODER
  • Die Berufsfachschule Heilerziehungshilfe abgeschlossen haben, der eine mindestens 12-monatige einschlägige Tätigkeit gefolgt ist.
Mit dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - können Sie aufgenommen werden, wenn Sie:

  • Die Berufsfachschule Sozialpflege für Realschulabsolventen/innen abgeschlossen haben.
ODER

  • Eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung abgeschlossen haben

Ausbildung




Theoretischer Teil:

Folgende Inhalte werden an der Fachschule Heilerziehungspflege während der 3-jährigen Ausbildung in Lernfeldern vermittelt:

  • Lernfeld 1 (120 Stunden)
    Die berufliche Identität entfalten und professionelle Perspektiven entwickeln
  • Lernfeld 2 (160 Stunden)
    Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
  • Lernfeld 3 (600 Stunden)
    Menschen mit Behinderung individuell und situationsbezogen begleiten und pflegen
  • Lernfeld 4 (200 Stunden)
    Mit Menschen mit Behinderung Lebenswelten strukturieren und gestalten
  • Lernfeld 5 (440 Stunden)
    Prozesse der Wahrnehmung, Bewegungen, Gestaltung und Darstellung entwickeln und Medien anwenden
  • Lernfeld 6 (160 Stunden)
    Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen und evaluieren sowie umfassend dokumentieren
  • Lernfeld 7 (120 Stunden)
    Heilerziehungspflegerische Arbeit organisieren und koordinieren sowie Qualität sichern
Erwerb der Fachhochschulreife:

Wenn ab dem zweiten Ausbildungsjahr 80 Unterrichtsstunden Mathematik zusätzlich belegt wurden, kann mit bestandener Abschlussprüfung die Fachhochschulreife erworben werden.


Praktischer Teil:

Die praktische Ausbildung umfasst 3 halbjährige Praktika. Diese werden jeweils in verschiedenen Einrichtungen in verschiedenen Altersgruppen abgeleistet (Kindern/Jugendlichen, Erwachsenen/Senioren).

 

Prüfungen

Schriftlich: Drei berufsbezogene Klausuren eine Klausur Deutsch / Kommunikation
Praktisch: Eine berufsbezogene Aufgabe in der Arbeit mit behinderten Menschen oder eine von behinderten Menschen selbstständig lösen
Mündlich: Bei Bedarf oder auf eigenen Wunsch


Weiterbildungsmöglichkeiten



Fachweiterbildungen:

  • z. B. Lehrgänge über Sprachpädagogik, Frühförderung, Orff-Musiktherapie u. a.
  • Zusatzausbildung zum/zur Motopäde/in u. a.
  • Weiterbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen
  • Des weiteren gibt es die Möglichkeit, intern wie extern an weiteren Fortbildungen teilzunehmen (z. B. zur Bereichs-, Stationsleitung usw.)
Studium:

An den Fachhochschulen können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Diplom-Heilpädagoge/in
  • Diplom-Sozialpädagoge/in
  • Diplom-Sozialarbeiter/in
  • Sonderschulpädagoge/in
Für den Zugang an die entsprechenden Fachhochschulen muss zuvor die notwendige Zugangsberechtigung (Abitur/Fachabitur), die sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden können, erworben worden sein.