Fachgymnasium
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Welche Fächer müssen Sie belegen?
[1] Der Unterricht ist in derselben Fremdsprache zu belegen. [2] Wer in der Einführungsphase verpflichtet war, am Unterricht einer weiteren Fremdsprache teilzunehmen, muss diese Fremdsprache in der Qualifikationsphase fortführen. Wer die erste Fremdsprache als Prüfungsfach wählt, muss die erste Fremdsprache zusätzlich in vier Halbjahren belegen. Dadurch verringert sich die Einbringungsverpflichtung für die zweite Fremdsprache: Es muss nur ein Schulhalbjahresergebnis aus dem letzten Schuljahr der neu belegten Fremdsprache eingebracht werden. In diesem Fall verringert sich die Einbringungsverpflichtung aus dem letzten Schuljahr Betriebs- und Volkswirtschaft oder Informationsverarbeitung, welches nicht Prüfungsfach ist, auf drei Schulhalbjahresergebnisse. [3] Englisch kann nicht abgewählt werden. [4] Der Unterricht ist in ein und derselben Naturwissenschaft zu belegen, im Schwerpunkt Ökotrophologie kann Chemie nicht als Prüfungsfach gewählt werden. [5] Sofern das Fach Prüfungsfach wird, wird es vierstündig unterrichtet [6] Wird Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und an dessen Stelle das Fach Werte und Normen oder Philosophie nicht gewählt, so ist in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren zusätzlicher Unterricht in einem anderen Fach zu belegen. [7] 2 Schulhalbjahre aus dem Bereich A (Individualsportarten) und 2 Schulhalbjahre aus dem Bereich B (Spielsportarten)
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