Montag, 06 September 2010  





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Informationen zur Qualifikationsphase

 

12. und 13. Jahrgang/Abiturjahrgang 2011

 

(Stand BBS-VO, Anlage 9 zu §36 zuletzt geändert 11.07.2008, und Ergänzende Bestimmungen,

Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, (AVO-GOFAK) und

Ergänzende Bestimmungen, zuletzt geändert 13.06.2008)

   

Fachgymnasium Gesundheit und Soziales

BBS Ritterplan Göttingen


 

1              Was ist in der Qualifikationsphase anders als in der Einführungsphase?

 

1.1.     Fächer

 

Schon im 11. Jahrgang müssen Sie entscheiden, welche fünf Unterrichtsfächer im Abitur Ihre Prüfungsfächer sein werden. Gleichzeitig legen Sie fest, in welchen Fächern Sie auf einem erhöhten Anforderungsniveau bzw. auf einem grundlegenden Niveau unterrichtet werden.

 

Mögliche Fächer mit Unterricht auf erhöhtem Niveau (drei, je nach Wahl, s. 3.)

Unterricht auf grundlegendem Niveau

Ernährung  oder Pädagogik/Psychologie

Betriebs- und Volkswirtschaft

Deutsch

Informationsverarbeitung

Englisch

Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Spanisch

Mathematik

Mathematik

Biologie (nur im Schwerpunkt Ökotrophologie)

Biologie

 

Religion/Werte und Normen (nur im 12. Jahrgang)

 

Geschichte (nur im 13. Jahrgang)

 

Sport

 

sowie die zwei nicht gewählten Fächer (s. linke Spalte)

 

1.2.     Projektarbeit

 

Im 2. Schulhalbjahr der Klasse 12 findet eine fächerübergreifende Projektarbeit mit beruflichen Bezug statt, die Ihnen Gelegenheit zu vertieftem wissenschaftspropä-deutischen Arbeiten gibt. Sie wird als Gruppenarbeit nach der Methode des Projektmanagements angefertigt. Die Projektarbeit wird auf der Grundlage des Fachs „Praxis“ und der die Fachrichtung und ggf. den Schwerpunkt prägenden Profilfächer erstellt. Weitere Fächer der Stundentafel können einbezogen werden.

Die Benotung geht in die an der Projektarbeit beteiligten Fächer ein.

 

1.3.     Bewertung

 

Die Noten werden in Punkten angegeben (nach § 6 der Anlage 9 zu §36 BBSVO).

Note               ®

Punkte

sehr gut

15, 14, 13

gut

12, 11, 10

befriedigend

09, 08, 07

ausreichend

06, 05, 04

mangelhaft

03, 02, 01

ungenügend

00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Qualifikationsphase werden die Fächer in vier Schulhalbjahresabschnitten belegt.

 

In den einzelnen Schulhalbjahresergebnissen darf kein Fach mit 00 Punkten bewertet sein. Es dürfen keine themengleiche Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden. (s. auch Punkte 6, 7, 8 und 9 ab S. 5)

In den Fächern mit erhöhten Anforderungen müssen von den acht Schulhalbjahresergebnissen mindestens fünf mit je 05 Punkten oder mehr Punkten in einfacher Wertung bewertet worden sein.

In den Fächern mit grundlegenden Anforderungen müssen von den 28 Schulhalbjahresergebnissen mindestens 24 mit 05 Punkten oder mehr bewertet worden sein.

 

Es findet keine Versetzung mehr statt. Am Ende eines jeden Schulhalbjahres wird geprüft, ob Sie mit den erworbenen Zensuren die Voraussetzungen für die Zulassung zum Abitur erreichen werden können. Ihre Klassenlehrkraft wird Sie beraten.

Sie entscheiden selbst, ob Sie innerhalb der maximalen Verweildauer (insgesamt vier Jahre) einen Jahrgang (11, 12 oder 13) wiederholen werden oder nicht (s. Punkt 8).

 


 

2              Welche Fächer müssen Sie mit wie viel Stunden belegen?

 

Fächerart

Aufgaben-

Feld

Fächer

Schwerpunkt Ökotrophologie

Schwerpunkt Sozialpädagogik

Wochenstd.

Wochenstd.

12

13

12

13

Profilfächer

B

Sozialpädagogik-Psychologie

-

-

4

4

C

Ernährung

4

4

-

-

 

Betriebs- und Volkswirtschaft

3

3

3

3

 

Informationsverarbeitung

3

3

3

3

 

Praxis

2

2

2

2

Kernfächer

A

Deutsch

4

4

4

4

 

Fremdsprache,[1],[2],[3]

4(+4)

4(+4)

4(+4)

4(+4)

C

Mathematik

4

4

4

4

Ergänzungs-fächer

C

Eine Naturwissenschaft[4])[5]

2(4

2(4)

2(4)

2(4)

B

Geschichte

-

2

-

2

 

Religion[6]

2

-

2

-

-

Sport[7]

2

2

2

2

 

 

 

30(32/36)

30(32/36)

30(32/36)

30(32/36)

 


3              Welche Prüfungsfächer können Sie wählen?

 

Man unterscheidet die Aufgabenfelder A = sprachlich-literarisch-künstlerisch,

B = gesellschaftswissenschaftlich, und C = mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch.

Wir bieten folgende Prüfungsfächer an, wenn sich genügend Interessenten in die einzelnen Fächer einwählen:

·        Kernfächer:                  Deutsch (A), Mathematik (C), Englisch (A) , Französisch1                                        (A), Spanisch1 (A)

·        Profilfächer:                  Ernährung (C), Pädagogik-Psychologie (B), Betriebs- und

Volkswirtschaft (B), Informationsverarbeitung (C)

·        Ergänzungsfach:        Biologie (C)

1 nur als viertes oder fünftes Prüfungsfach

 

Sie entscheiden sich für fünf Prüfungsfächer aus der Gruppe der möglichen Prüfungsfächer. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Mindestens zwei Kernfächer und zwei Profilfächer müssen gewählt werden.
  • Alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein.

 

Entsprechend Ihrer persönlichen Stärken und des Schwerpunktes (Ernährung oder Pädagogik-Psychologie) ergibt sich die Reihenfolge der Prüfungsfächer aus den vorgeschriebenen Prüfungsfachkombinationen:

 

3.1      Prüfungsfachkombination Ernährung / Ökotrophologie

 

Fächer mit erhöhten Anforderungen

Fächer mit grundlegenden Anforderungen

 

1. Prüfungsfach

2. und 3. Prüfungsfach

4. und 5. Prüfungsfach

 

Ernährung

Deutsch      und     Englisch1

BVW  und   Informationsverarbeitung

(nur möglich, wenn keine neue Fremdsprache begonnen wurde)

 

BVW  und   Mathematik

 

BVW  und   Biologie

 

 

Ernährung

Deutsch und   Mathematik

BVW  und   Informationsverarbeitung

 

BVW  und   Biologie

 

BVW   und   Englisch

 

BVW  und Spanisch Anf.

 

BVW  und   Französisch Anf.

 

 

Ernährung

Deutsch und Biologie

 

BVW  und   Mathematik

 

BVW  und   Englisch

 

BVW  und   Spanisch Anf.

 

BVW  und   Französisch Anf.

 

 

Ernährung

Englisch1 und Biologie

BVW  und   Mathematik

 

BVW  und   Deutsch

 

 

Ernährung

Englisch1 und Mathematik

BVW  und   Informationsverarbeitung

(nur möglich, wenn keine neue Fremdsprache begonnen wurde)

 

BVW  und    Biologie

 

BVW  und    Deutsch

 

1 = fortgeführte Fremdsprache


 

3.2      Prüfungsfachkombination Sozialpädagogik

 

Fächer mit erhöhten Anforderungen

Fächer mit grundlegenden Anforderungen

 

1. Prüfungsfach

2. und 3. Prüfungsfach

4. und 5. Prüfungsfach

 

Pädagogik-

Psychologie

 

Deutsch  und     Englisch1

 

 

 

 

BVW  und  Informationsverarbeitung

(nur möglich, wenn keine neue Fremdsprache begonnen wurde)

 

BVW  und   Mathematik

 

BVW  und   Biologie

 

Informationsverarbeitung und Mathematik

 

Informationsverarbeitung und Biologie

 

 

Pädagogik-

Psychologie

 

Deutsch und   Mathematik

BVW  und   Informationsverarbeitung

(nur möglich, wenn keine neue Fremdsprache begonnen wurde)

 

BVW  und   Biologie

 

BVW  und   Englisch

 

BVW  und   Französisch Anf.

 

BVW  und   Spanisch Anf.

 

Informationsverarbeitung und Biologie

 

Informationsverarbeitung und Englisch

 

Informationsverarbeitung und Französisch Anf.

 

Informationsverarbeitung und Spanisch Anf.

 

 

Pädagogik-

Psychologie

 

Englisch1 und   Mathematik

BVW  und   Informationsverarbeitung

(nur möglich, wenn keine neue Fremdsprache begonnen wurde)

 

BVW  und   Deutsch

 

BVW  und   Biologie

 

Informationsverarbeitung und Deutsch

 

Informationsverarbeitung und Biologie

 

1 = fortgeführte Fremdsprache

 

 

Beachten Sie:

 

Die möglichen Prüfungsfachkombinationen können nur dann realisiert werden, wenn sich genügend Schülerinnen und Schüler für diese Kombination entscheiden und die unterrichtliche Versorgung gewährleistet werden kann.

 

Im ersten bis dritten Prüfungsfach findet der Unterricht auf einem erhöhten Anforderungsniveau statt, im vierten und fünften Prüfungsfach und in allen anderen Fächern wird der Unterricht auf grundlegendem Anforderungsniveau erteilt.

 

Die Abiturprüfung erfolgt in den ersten vier Prüfungsfächern schriftlich, im fünften wird eine mündliche Prüfung abgelegt.

Mit Ausnahme von Informationsverarbeitung und dem fünften Prüfungsfach erfolgt die schriftliche Prüfung ab 2006 in Niedersachsen durch zentrale Abiturprüfungsaufgaben.

 

4              Wann wählen Sie was?

 

Einführungsphase (Klasse 11)

2. Halbjahr (Beginn)

·        Fünf Prüfungsfächer

·        Fächer mit erhöhten Anforderungen

·        Fächer  mit grundlegenden Anforderungen

2. Halbjahr (Ende)

·        Sportkurse

 

Qualifikationsphase (Klasse 12 und 13)

2. Halbjahr

·        Festlegen des 4. und 5. Prüfungsfach

4. Halbjahr

·        Festlegen des 3. Prüfungsfach (Fach mit erhöhten Anforderungen, einfach gewichtet)

 

 

5              Bis wann ist eine nachträgliche Fachumwahl möglich?

 

In den ersten zwei Wochen der Qualifikationsphase können Sie nach Rücksprache mit den entsprechenden Fachlehrkräften sowie Ihrer Klassenlehrkraft einen ausreichend begründeten Antrag auf Fachumwahl bei der zuständigen Koordinatorin stellen. Voraussetzung für die Genehmigung ist u.a., dass die ausreichende Gruppenstärke erhalten bleibt. Ein schriftlicher Bescheid geht Ihnen zu.

 

 

6              Welche Voraussetzungen sind wichtig, damit Sie sich zum Abitur melden können?

 

Wenn die Ergebnisse des vierten Schulhalbjahres vorliegen, müssen Sie sich mit Ihren gesammelten Schulhalbjahresergebnissen zur Abiturprüfung anmelden. Die Prüfungskommission beschließt die Zulassung, wenn Sie

·        die Belegungs- und Einbringungsverpflichtung

und

·        die Voraussetzungen für den Blocke I der Gesamtqualifikation erfüllt haben.

 


 

7              Welche Einbringungsverpflichtungen haben Sie?

 

Sie müssen insgesamt 36 Schulhalbjahresergebnisse aus der Qualifikationsphase in die Gesamtqualifikation einbringen.

 

Fächer

Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse

 

Fachgymnasium Gesundheit & Soziales

 

Schwerpunkt Ökotrophologie

Schwerpunkt Sozialpädagogik

Deutsch

4

Fremdsprache1)

42)

Mathematik

4

Pädagogik-Psychologie

-

4

Betriebs- und Volkswirtschaft

42)

Ernährung

4

-

Informationsverarbeitung

42)

Geschichte

2

Religion oder

Werte und Normen3)

2

Naturwissenschaft1)

4

Praxis

24)

Praxis oder weitere Fremdsprache oder Sport

25)

 

1)   Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen

 

2)   Die Einbringungsverpflichtung für die Fremdsprache ist grundsätzlich durch vier Schulhalbjahresergebnisse der in der Einführungsphase neu begonnenen Fremdsprache zu erfüllen. Wenn eine fortgeführte Fremdsprache als Prüfungsfach gewählt wurde, müssen vier Schulhalbjahresergebnisse in der gewählten fortgeführten Fremdsprache und zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse in der neu begonnenen Fremdsprache eingebracht werden In diesem Fall verringert sich die Einbringungsverpflichtung für eines der Fächer Betriebs- und Volkswirtschaft oder Informationsverarbeitung, sofern es nicht Prüfungsfach ist, auf zwei Schulhalbjahresergebnisse.

 

3)  Wurde Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und an dessen statt von der Schülerin oder dem Schüler das Fach Werte und Normen nicht gewählt, so sind zwei aufeinander folgende zusätzliche Schulhalbjahresergebnisse eines anderen Fachs, das nicht Prüfungsfach ist, aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld einzubringen

 

4)   Es sind die beiden Schulhalbjahresergebnisse des ersten Schuljahres in der Qualifikationsphase einzubringen

 

5)   Es sind zwei Schulhalbjahresergebnisse aus einem der drei Fächer einzubringen; dabei kann es sich auch um zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse aus einer Fremdsprache nach den Fußnoten 1 und 2 handeln.

 

 

8              Wie wird die Gesamtqualifikation errechnet?

 

Die 36 Schulhalbjahresergebnisse und die Prüfungsergebnisse sind wie folgt in die Blöcke I und II einzubringen:

 

Block I

Block II

Insgesamt 36 SHEs, davon

 

28 SHEs  in einfacher Wertung:  darunter sind die

SHEs des dritten bis fünften Prüfungsfachs aus dem 1. -4. Schulhalbjahr

 

8 SHEs  in zweifacher Wertung: 

die SHEs des ersten und  zweiten Prüfungsfachs aus dem 1. – 4. Schulhalbjahr

 

Prüfungsergebnisse in den fünf Prüfungsfächern in vierfacher Wertung

 

 

 

Mind. 200  Punkte

Mind. 24 SHEs = mindestens je 05 Punkte in einfacher Wertung

Mind. 5 SHEs = mindestens

je 05 Punkte in zweifacher Wertung

 

 

Mind. 100 Punkte

In drei Prüfungsfächern, darunter im ersten oder zweiten Prüfungsfach, müssen jeweils mindestens 20 Punkte erreicht worden sein.

 

Die Punktzahl der Gesamtqualifikation wird wie folgt berechnet:

 

1

Block I:

EI =40 P / 44

EI = Ergebnis Block I

P = Punktsumme durch Addition der 36 SHEs unter Berücksichtigung der zweifachen Gewichtung der 8 SHEs des ersten und zweiten Prüfungsfachs und der einfachen Gewichtung der übrigen 28 SHEs

2

Block II

E = (8 s + 4 m)/3

Berechnung des Prüfungsergebnisses in einem Prüfungsfach mit mehreren Prüfungsteilen (Prüfungsfach 1 bis 4 mit zusätzlichen mündlichen Prüfungen)

E= Prüfungsergebnis; s = Punktzahl der schriftlichen Prüfung; m = Punktzahl der mündlichen Prüfung

EII = 4x(PF1 + PF2 + PF3 + PF4 +PF5)

EII = Ergebnis Block II

PF1 bis PF5 = Ergebnisse der Abiturprüfung in den fünf Prüfungsfächern

3

Gesamtpunktzahl

E = EI + E II

E = Ergebnis Gesamtpunktzahl

Treten bei der Berechnung der Ergebnisse nach der Formel in 1 Bruchteile auf, so wird nach dem üblichen mathematischen Verfahren gerundet. Die Punktzahl der Gesamtqualifikation wird in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala umgerechnet.

 

 

Haben Sie die Abiturprüfung bestanden, erhalten Sie das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife.

 

 

9               Unter welchen Bedingungen können bzw. müssen Sie einen Jahrgang wiederholen?

 

  • Wenn Sie die Einführungsphase nicht wiederholt haben, können Sie nach dem ersten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase in das zweite Halbjahr der Einführungsphase zurücktreten. Die Prüfungsfächerwahl wird in diesem Fall wiederholt. Der Wiedereintritt in die Qualifikationsphase bedarf keiner erneuten Versetzung.
  • In der Qualifikationsphase ist ein Zurücktreten zulässig, wenn die Abiturprüfung danach noch innerhalb der Obergrenze der Verweildauer abgelegt werden kann.
  • Wenn die Ergebnisse des dritten Schulhalbjahres vorliegen, prüft die Schule, ob Sie bis zum Ende des vierten Schulhalbjahres die Voraussetzungen für die Zulassung zu Abiturprüfung erfüllen können. Sollte dies nicht der Fall sein, wird Ihre Klassenlehrkraft Sie über Ihre weiteren Bildungswege beraten.
  • Wenn Sie sich zur Prüfung gemeldet haben, aber nicht zugelassen werden oder wenn Sie bis zum Beginn der Prüfung zurücktreten, treten Sie in das zweite Halbjahr der Qualifikationsphase zurück, sofern danach die Abiturprüfung noch innerhalb der Höchstverweildauer abgelegt werden kann. (s. auch Punkt 1)
  • Wenn Sie die Abiturprüfung nicht bestanden haben, verlängert die Schule die Höchstzeit um ein Schuljahr, um Ihnen die Wiederholung zu ermöglichen. Wenn Sie die Schule verlassen wollen, bekommen Sie ein Abgangszeugnis.

 

10        Wann bekommen Sie die Fachhochschulreife?

 

Wenn Sie die Qualifikationsphase ohne bestandene Abiturprüfung verlassen, erhalten Sie auf Antrag eine Bescheinigung über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife. Folgende Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Die SHEs (Schulhalbjahresergebnisse) des ersten und zweiten schriftlichen Prüfungsfachs aus zwei unmittelbar aufeinander folgenden Schulhalbjahren ergeben mind. 40 Punkte in zweifacher Wertung.
  • Mindestens drei Schulhalbjahresergebnisse sind mit mindestens je 05 Punkten bewertet.

und

  • In weiteren elf SHEs, darunter in mindestens sechs Ergebnissen vierstündiger bzw. dreistündiger und höchstens fünf zweistündige Fächer erreichen Sie insgesamt mind. 55 Punkte in einfacher Wertung,
  • davon erreichen Sie neun SHEs mit mindestens 05 Punkten.

 

und

  • folgende Fächer müssen mit jeweils zwei SHEs in die Berechnung eingehen: Deutsch, Fremdsprache, Geschichte oder Betriebs- und Volkswirtschaft, Mathematik, Naturwissenschaft,
  • das dritte Prüfungsfach muss mit zwei SHEs berücksichtigt werden.

 

Wenn Sie ein Schuljahr wiederholt haben, können die Voraussetzungen auch mit Ergebnissen aus dem ersten Durchgang erfüllt werden. Sie dürfen jedoch die SHEs aus dem ersten und zweiten Durchgang nicht vermischen.

 

Aus den zu berücksichtigenden Schulhalbjahresergebnissen werden durch Addition die Gesamtpunktzahl und die Durchschnittsnote ermittelt

 

Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird durch ein mindestens einjähriges Praktikum erfüllt. Über die Praktikumsbedingungen unterrichtet Sie die Schule. Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung erfüllt auch den beruflichen Teil der Fachhochschulreife.

 

Ihre Schule stellt Ihnen auf Antrag das Zeugnis der Fachhochschulreife aus, wenn Sie den schulischen und berufsbezogenen Teil nachweisen. Die Durchschnittsnote im Zeugnis der Fachhochschulreife ist die Durchschnittsnote des schulischen Teils der Fachhochschulreife.

 

11        Wer beantwortet weitere Fragen?

 

Wenden Sie sich an Ihre Klassenlehrerin/Ihren Klassenlehrer.

 

Wir, die Lehrkräfte des Fachgymnasiums, wünschen Ihnen viel Erfolg!



[1] Der Unterricht ist in derselben Fremdsprache zu belegen.

[2] Wer in der Einführungsphase verpflichtet war, am Unterricht einer weiteren Fremdsprache teilzunehmen, muss diese Fremdsprache in der Qualifikationsphase fortführen. Wer die erste Fremdsprache als Prüfungsfach wählt, muss die erste Fremdsprache zusätzlich in vier Halbjahren belegen. Dadurch verringert sich die Einbringungsverpflichtung für die zweite Fremdsprache: Es muss nur ein Schulhalbjahresergebnis aus dem letzten Schuljahr der neu belegten Fremdsprache eingebracht werden. In diesem Fall verringert sich die Einbringungsverpflichtung aus dem letzten Schuljahr Betriebs- und Volkswirtschaft oder Informationsverarbeitung, welches nicht Prüfungsfach ist, auf drei Schulhalbjahresergebnisse.

[3] Englisch kann nicht abgewählt werden.

[4] Der Unterricht ist in ein und derselben Naturwissenschaft zu belegen, im Schwerpunkt Ökotrophologie kann Chemie nicht als Prüfungsfach gewählt werden.

[5] Sofern das Fach Prüfungsfach wird, wird es vierstündig unterrichtet

[6] Wird Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und an dessen Stelle das Fach Werte und Normen oder Philosophie nicht gewählt, so ist in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren zusätzlicher Unterricht in einem anderen Fach zu belegen.

[7] 2 Schulhalbjahre aus dem Bereich A (Individualsportarten) und 2 Schulhalbjahre aus dem Bereich B (Spielsportarten)