Fachgymnasium
2008-2011 | Qualifikationsphase |
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Informationen zur Qualifikationsphase
12. und 13. Jahrgang/Abiturjahrgang 2011
(Stand BBS-VO, Anlage 9 zu §36 zuletzt geändert 11.07.2008, und Ergänzende Bestimmungen, Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, (AVO-GOFAK) und Ergänzende Bestimmungen, zuletzt geändert 13.06.2008)
Fachgymnasium Gesundheit und Soziales BBS Ritterplan Göttingen
1 Was ist in der Qualifikationsphase anders als in der Einführungsphase?
1.1. Fächer
Schon im 11. Jahrgang müssen Sie entscheiden, welche fünf Unterrichtsfächer im Abitur Ihre Prüfungsfächer sein werden. Gleichzeitig legen Sie fest, in welchen Fächern Sie auf einem erhöhten Anforderungsniveau bzw. auf einem grundlegenden Niveau unterrichtet werden.
1.2. Projektarbeit
Im 2. Schulhalbjahr der Klasse 12 findet eine fächerübergreifende Projektarbeit mit beruflichen Bezug statt, die Ihnen Gelegenheit zu vertieftem wissenschaftspropä-deutischen Arbeiten gibt. Sie wird als Gruppenarbeit nach der Methode des Projektmanagements angefertigt. Die Projektarbeit wird auf der Grundlage des Fachs „Praxis“ und der die Fachrichtung und ggf. den Schwerpunkt prägenden Profilfächer erstellt. Weitere Fächer der Stundentafel können einbezogen werden. Die Benotung geht in die an der Projektarbeit beteiligten Fächer ein.
1.3. Bewertung
Die Noten werden in Punkten angegeben (nach § 6 der Anlage 9 zu §36 BBSVO).
In der Qualifikationsphase werden die Fächer in vier Schulhalbjahresabschnitten belegt.
In den einzelnen Schulhalbjahresergebnissen darf kein Fach mit 00 Punkten bewertet sein. Es dürfen keine themengleiche Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden. (s. auch Punkte 6, 7, 8 und 9 ab S. 5) In den Fächern mit erhöhten Anforderungen müssen von den acht Schulhalbjahresergebnissen mindestens fünf mit je 05 Punkten oder mehr Punkten in einfacher Wertung bewertet worden sein. In den Fächern mit grundlegenden Anforderungen müssen von den 28 Schulhalbjahresergebnissen mindestens 24 mit 05 Punkten oder mehr bewertet worden sein.
Es findet keine Versetzung mehr statt. Am Ende eines jeden Schulhalbjahres wird geprüft, ob Sie mit den erworbenen Zensuren die Voraussetzungen für die Zulassung zum Abitur erreichen werden können. Ihre Klassenlehrkraft wird Sie beraten. Sie entscheiden selbst, ob Sie innerhalb der maximalen Verweildauer (insgesamt vier Jahre) einen Jahrgang (11, 12 oder 13) wiederholen werden oder nicht (s. Punkt 8).
2 Welche Fächer müssen Sie mit wie viel Stunden belegen?
3 Welche Prüfungsfächer können Sie wählen?
Man unterscheidet die Aufgabenfelder A = sprachlich-literarisch-künstlerisch, B = gesellschaftswissenschaftlich, und C = mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch. Wir bieten folgende Prüfungsfächer an, wenn sich genügend Interessenten in die einzelnen Fächer einwählen: · Kernfächer: Deutsch (A), Mathematik (C), Englisch (A) , Französisch1 (A), Spanisch1 (A) · Profilfächer: Ernährung (C), Pädagogik-Psychologie (B), Betriebs- und Volkswirtschaft (B), Informationsverarbeitung (C) · Ergänzungsfach: Biologie (C) 1 nur als viertes oder fünftes Prüfungsfach
Sie entscheiden sich für fünf Prüfungsfächer aus der Gruppe der möglichen Prüfungsfächer. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Entsprechend Ihrer persönlichen Stärken und des Schwerpunktes (Ernährung oder Pädagogik-Psychologie) ergibt sich die Reihenfolge der Prüfungsfächer aus den vorgeschriebenen Prüfungsfachkombinationen:
3.1 Prüfungsfachkombination Ernährung / Ökotrophologie
1 = fortgeführte Fremdsprache
3.2 Prüfungsfachkombination Sozialpädagogik
1 = fortgeführte Fremdsprache
Beachten Sie:
Die möglichen Prüfungsfachkombinationen können nur dann realisiert werden, wenn sich genügend Schülerinnen und Schüler für diese Kombination entscheiden und die unterrichtliche Versorgung gewährleistet werden kann.
Im ersten bis dritten Prüfungsfach findet der Unterricht auf einem erhöhten Anforderungsniveau statt, im vierten und fünften Prüfungsfach und in allen anderen Fächern wird der Unterricht auf grundlegendem Anforderungsniveau erteilt.
Die Abiturprüfung erfolgt in den ersten vier Prüfungsfächern schriftlich, im fünften wird eine mündliche Prüfung abgelegt. Mit Ausnahme von Informationsverarbeitung und dem fünften Prüfungsfach erfolgt die schriftliche Prüfung ab 2006 in Niedersachsen durch zentrale Abiturprüfungsaufgaben.
4 Wann wählen Sie was?
5 Bis wann ist eine nachträgliche Fachumwahl möglich?
In den ersten zwei Wochen der Qualifikationsphase können Sie nach Rücksprache mit den entsprechenden Fachlehrkräften sowie Ihrer Klassenlehrkraft einen ausreichend begründeten Antrag auf Fachumwahl bei der zuständigen Koordinatorin stellen. Voraussetzung für die Genehmigung ist u.a., dass die ausreichende Gruppenstärke erhalten bleibt. Ein schriftlicher Bescheid geht Ihnen zu.
6 Welche Voraussetzungen sind wichtig, damit Sie sich zum Abitur melden können?
Wenn die Ergebnisse des vierten Schulhalbjahres vorliegen, müssen Sie sich mit Ihren gesammelten Schulhalbjahresergebnissen zur Abiturprüfung anmelden. Die Prüfungskommission beschließt die Zulassung, wenn Sie · die Belegungs- und Einbringungsverpflichtung und · die Voraussetzungen für den Blocke I der Gesamtqualifikation erfüllt haben.
7 Welche Einbringungsverpflichtungen haben Sie?
Sie müssen insgesamt 36 Schulhalbjahresergebnisse aus der Qualifikationsphase in die Gesamtqualifikation einbringen.
1) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen
2) Die Einbringungsverpflichtung für die Fremdsprache ist grundsätzlich durch vier Schulhalbjahresergebnisse der in der Einführungsphase neu begonnenen Fremdsprache zu erfüllen. Wenn eine fortgeführte Fremdsprache als Prüfungsfach gewählt wurde, müssen vier Schulhalbjahresergebnisse in der gewählten fortgeführten Fremdsprache und zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse in der neu begonnenen Fremdsprache eingebracht werden In diesem Fall verringert sich die Einbringungsverpflichtung für eines der Fächer Betriebs- und Volkswirtschaft oder Informationsverarbeitung, sofern es nicht Prüfungsfach ist, auf zwei Schulhalbjahresergebnisse.
3) Wurde Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und an dessen statt von der Schülerin oder dem Schüler das Fach Werte und Normen nicht gewählt, so sind zwei aufeinander folgende zusätzliche Schulhalbjahresergebnisse eines anderen Fachs, das nicht Prüfungsfach ist, aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld einzubringen
4) Es sind die beiden Schulhalbjahresergebnisse des ersten Schuljahres in der Qualifikationsphase einzubringen
5) Es sind zwei Schulhalbjahresergebnisse aus einem der drei Fächer einzubringen; dabei kann es sich auch um zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse aus einer Fremdsprache nach den Fußnoten 1 und 2 handeln.
8 Wie wird die Gesamtqualifikation errechnet?
Die 36 Schulhalbjahresergebnisse und die Prüfungsergebnisse sind wie folgt in die Blöcke I und II einzubringen:
Die Punktzahl der Gesamtqualifikation wird wie folgt berechnet:
Haben Sie die Abiturprüfung bestanden, erhalten Sie das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife.
9 Unter welchen Bedingungen können bzw. müssen Sie einen Jahrgang wiederholen?
10 Wann bekommen Sie die Fachhochschulreife?
Wenn Sie die Qualifikationsphase ohne bestandene Abiturprüfung verlassen, erhalten Sie auf Antrag eine Bescheinigung über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife. Folgende Bedingungen müssen Sie erfüllen:
und
und
Wenn Sie ein Schuljahr wiederholt haben, können die Voraussetzungen auch mit Ergebnissen aus dem ersten Durchgang erfüllt werden. Sie dürfen jedoch die SHEs aus dem ersten und zweiten Durchgang nicht vermischen.
Aus den zu berücksichtigenden Schulhalbjahresergebnissen werden durch Addition die Gesamtpunktzahl und die Durchschnittsnote ermittelt
Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird durch ein mindestens einjähriges Praktikum erfüllt. Über die Praktikumsbedingungen unterrichtet Sie die Schule. Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung erfüllt auch den beruflichen Teil der Fachhochschulreife.
Ihre Schule stellt Ihnen auf Antrag das Zeugnis der Fachhochschulreife aus, wenn Sie den schulischen und berufsbezogenen Teil nachweisen. Die Durchschnittsnote im Zeugnis der Fachhochschulreife ist die Durchschnittsnote des schulischen Teils der Fachhochschulreife.
11 Wer beantwortet weitere Fragen?
Wenden Sie sich an Ihre Klassenlehrerin/Ihren Klassenlehrer.
Wir, die Lehrkräfte des Fachgymnasiums, wünschen Ihnen viel Erfolg! [1] Der Unterricht ist in derselben Fremdsprache zu belegen. [2] Wer in der Einführungsphase verpflichtet war, am Unterricht einer weiteren Fremdsprache teilzunehmen, muss diese Fremdsprache in der Qualifikationsphase fortführen. Wer die erste Fremdsprache als Prüfungsfach wählt, muss die erste Fremdsprache zusätzlich in vier Halbjahren belegen. Dadurch verringert sich die Einbringungsverpflichtung für die zweite Fremdsprache: Es muss nur ein Schulhalbjahresergebnis aus dem letzten Schuljahr der neu belegten Fremdsprache eingebracht werden. In diesem Fall verringert sich die Einbringungsverpflichtung aus dem letzten Schuljahr Betriebs- und Volkswirtschaft oder Informationsverarbeitung, welches nicht Prüfungsfach ist, auf drei Schulhalbjahresergebnisse. [3] Englisch kann nicht abgewählt werden. [4] Der Unterricht ist in ein und derselben Naturwissenschaft zu belegen, im Schwerpunkt Ökotrophologie kann Chemie nicht als Prüfungsfach gewählt werden. [5] Sofern das Fach Prüfungsfach wird, wird es vierstündig unterrichtet [6] Wird Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und an dessen Stelle das Fach Werte und Normen oder Philosophie nicht gewählt, so ist in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren zusätzlicher Unterricht in einem anderen Fach zu belegen. [7] 2 Schulhalbjahre aus dem Bereich A (Individualsportarten) und 2 Schulhalbjahre aus dem Bereich B (Spielsportarten)
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