Montag, 06 September 2010  





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Berufsfachschule Gastronomie

 

Gemäß dem Niedersächsischen Schulgesetz vermittelt dieBerufsfachschule Gastronomie als einjährige Schulform eine berufliche Grundbildung für die anerkannten Ausbildungsberufe in der Gastronomie. Grundlage der Ausbildung sind  gemeinsame Rahmenrichtlinien  für alle nachfolgend genannten Berufe im 1. Ausbildungsjahr: 

  • Koch / Köchin

  • Fachkraft im Gastgewerbe 

  • Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau

  • Hotelfachmann /  Hotelfachfrau

  • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau

  • Fachmann / Fachfrau für Systemgastronomie

 

Ausbildungsziel der Berufsfachschule ist es den Berufsnachwuchs für die regionale Gastronomie sicher zu stellen. Insbesondere ist diese Schulform für gastronomisch interessierte Schüler ausgerichtet, die zu jung für die betriebliche Ausbildung sind und sich auf Basis einer grundlegenden Orientierung  für einen der genannten gastronomischen Berufe entscheiden wollen. Der erfolgreiche Abschluss kann auf eine Berufsausbildung in den Berufen angerechnet werden.  

Unser Verständnis von Ausbildung und Erziehung 

Auf der Grundlage unserer pädagogischen und beruflichen Erfahrungen bieten wir den Auszubildenden Orientierung für ihre Berufswahl. Dabei begegnen wir den Auszubildenden mit Achtung, Klarheit und Zuwendung. Wir bereiten die Ausbildung im dualen System vor, indem wir die Ausbildungsvoraussetzungen wie persönliche Eignung des Auszubildenden für einen der entsprechenden Berufe beurteilen. Wir fördern die berufliche und soziale Kompetenz unserer Schüler sowohl im Praxis- als auch im Theorieunterricht mit den unterschiedlichen Methoden für folgende vom Lehrerteam gemeinsam getragenen Grundsätze:

 Wir  sichern die Qualität der Ausbildung indem wir 

  • das Verantwortungsbewusstsein des Auszubildenden für sich, den Beruf und die Gäste entwickeln. Insbesondere sind Gastorientierung, Gesundheitsbewusstsein und die Entwicklung einer Esskultur wichtige Ziele im praktischen und theoretischen Unterricht.

  • Qualitätsbewusstsein für berufliches Handeln schulen. Insbesondere stehen hier Lebensmittel sowie Zubereitungsprozesse, Gesundheit, Hygiene und Ressourcen schonendes Umweltverhalten im Vordergrund.

  • wirtschaftliches Handeln fördern. In vielfältigen Projekten werden die Auszubildenden zu  Kostenbewusstsein, Zielorientierung und Ressourcennutzung angeleitet.

  • den respektvollen Umgang der Auszubildenden untereinander fördern und in den Projekten Loyalität, Teamgeist und Fairness  trainieren.

  • die Auszubildenden bei der Suche nach dem für ihn geeigneten Ausbildungsbetrieb unterstützen.

 Wir kooperieren aktiv  

  • mit den regionalen Ausbildungsbetrieben um qualifizierte Praktikumsplätze sicher zu stellen und  bei der Auswahl ihrer zukünftigen Auszubildenden zu beraten.

  • mit den allgemein bildenden Schulen sowie mit der Agentur für Arbeit um den Berufsnachwuchs in der Gastronomie zu sichern.

  • mit den Eltern um ihre Unterstützung für eine Berufsbegleitung zu sichern.

  • mit unserer Partnerschule in Frankreich, um die Internationalität dieser Ausbildung zu zeigen.

 

Aufnahmevoraussetzungen 

Aufnahmevoraussetzung ist der Hauptschulabschluss. Die Berufe erfordern geistige Beweglichkeit, gute Umgangsformen und Konzentrationsfähigkeit. Die deutsche Sprache und die Grundrechenarten sollten beherrscht werden. Durch einen Einstufungstest und den erfolgreichen Abschluss der Berufsfachschule Gastronomie können Schüler/Schülerinnen mit dem Realschulabschluss ihren erweiterten Realschulabschluss erlangen!

Kosten der Ausbildung

Für den fachpraktischen und für den außerschulischen Unterricht ist eine in der Gastronomie übliche Arbeitskleidung erforderlich (ca. 200,- €).

90 € Kochgeld sind vor Beginn des Schuljahres zu entrichten, dazu kommen noch etwa 50 € für Mediengeld, Bücherausleihe, Bücher und unsere Trinkflasche, die einen kostenlosen Wassergenuss garantiert.

Mit der Anmeldung verpflichtet sich die Schülerin/der Schüler, die Kosten zu tragen.

Anmeldung:

Die schriftliche Anmeldung erfolgt bei den

Berufsbildenden Schulen Ritterplan,

Ritterplan 6, 37073 Göttingen, Sekretariat

bei Frau Jerzyk (Tel. 0551/49509-13)

in der Zeit vom 20. Oktober bis zum 30. April für das am 1. August beginnende Schuljahr.

Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • - Anmeldebogen der Schule
  • - Lebenslauf und Lichtbild
  • - beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Fotokopien des letzten    Schulzeugnisses (spätere Zeugnisse sind nachzureichen)
  • - Nachweis über Erstuntersuchung durch den Hausarzt, Untersuchung nach dem  Jugendarbeitsschutzgesetz)

Finanzielle Förderung

Der Besuch der einjährigen Berufsfachschule Gastronomie kann nach den Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) finanziell gefördert werden.

Die BAföG-Ämter am Wohnort der Schülerin/des Schülers erteilen hierzu Auskünfte.