Ernährung
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Berufsfachschule Gastronomie
Gemäß dem Niedersächsischen Schulgesetz vermittelt dieBerufsfachschule Gastronomie als einjährige Schulform eine berufliche Grundbildung für die anerkannten Ausbildungsberufe in der Gastronomie. Grundlage der Ausbildung sind gemeinsame Rahmenrichtlinien für alle nachfolgend genannten Berufe im 1. Ausbildungsjahr:
Ausbildungsziel der Berufsfachschule ist es den Berufsnachwuchs für die regionale Gastronomie sicher zu stellen. Insbesondere ist diese Schulform für gastronomisch interessierte Schüler ausgerichtet, die zu jung für die betriebliche Ausbildung sind und sich auf Basis einer grundlegenden Orientierung für einen der genannten gastronomischen Berufe entscheiden wollen. Der erfolgreiche Abschluss kann auf eine Berufsausbildung in den Berufen angerechnet werden. Unser Verständnis von Ausbildung und ErziehungAuf der Grundlage unserer pädagogischen und beruflichen Erfahrungen bieten wir den Auszubildenden Orientierung für ihre Berufswahl. Dabei begegnen wir den Auszubildenden mit Achtung, Klarheit und Zuwendung. Wir bereiten die Ausbildung im dualen System vor, indem wir die Ausbildungsvoraussetzungen wie persönliche Eignung des Auszubildenden für einen der entsprechenden Berufe beurteilen. Wir fördern die berufliche und soziale Kompetenz unserer Schüler sowohl im Praxis- als auch im Theorieunterricht mit den unterschiedlichen Methoden für folgende vom Lehrerteam gemeinsam getragenen Grundsätze: Wir sichern die Qualität der Ausbildung indem wir
Wir kooperieren aktiv
AufnahmevoraussetzungenAufnahmevoraussetzung ist der Hauptschulabschluss. Die Berufe erfordern geistige Beweglichkeit, gute Umgangsformen und Konzentrationsfähigkeit. Die deutsche Sprache und die Grundrechenarten sollten beherrscht werden. Durch einen Einstufungstest und den erfolgreichen Abschluss der Berufsfachschule Gastronomie können Schüler/Schülerinnen mit dem Realschulabschluss ihren erweiterten Realschulabschluss erlangen! Für den fachpraktischen und für den außerschulischen Unterricht ist eine in der Gastronomie übliche Arbeitskleidung erforderlich (ca. 200,- €). 90 € Kochgeld sind vor Beginn des Schuljahres zu entrichten, dazu kommen noch etwa 50 € für Mediengeld, Bücherausleihe, Bücher und unsere Trinkflasche, die einen kostenlosen Wassergenuss garantiert. Mit der Anmeldung verpflichtet sich die Schülerin/der Schüler, die Kosten zu tragen. Anmeldung: Die schriftliche Anmeldung erfolgt bei den Berufsbildenden Schulen Ritterplan, Ritterplan 6, 37073 Göttingen, Sekretariat bei Frau Jerzyk (Tel. 0551/49509-13) in der Zeit vom 20. Oktober bis zum 30. April für das am 1. August beginnende Schuljahr. Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Finanzielle Förderung Der Besuch der einjährigen Berufsfachschule Gastronomie kann nach den Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) finanziell gefördert werden. Die BAföG-Ämter am Wohnort der Schülerin/des Schülers erteilen hierzu Auskünfte. |

