Donnerstag, 09 September 2010  





Home
Info-Qualiphase-2007 Drucken E-Mail

Informationen zur Qualifikationsphase

12. und 13. Jahrgang/Abiturjahrgang 2009

(Stand neue BBS-VO 2005, Anlage 9 zu §36)

1.      Was ist in der Qualifikationsphase anders als in der Einführungsphase?

 

Schon im 11. Jahrgang müssen Sie entscheiden, welche fünf Unterrichtsfächer im Abitur Ihre Prüfungsfächer sein werden. Gleichzeitig legen Sie fest, in welchen Fächern Sie auf einem erhöhten Anforderungsniveau bzw. auf  einem grundlegenden Niveau unterrichtet werden.

 

Mögliche Fächer mit Unterricht auf erhöhtem Niveau (drei, je nach Wahl, s. 3.)

Unterricht auf grundlegendem Niveau
Ernährung  oder Pädagogik/Psychologie

Betriebs- und Volkswirtschaft

Deutsch
Informationsverarbeitung
Englisch

Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Spanisch

Mathematik
Mathematik

Biologie (nur im Schwerpunkt Ökotrophologie)

Biologie
 

Religion/Werte und Normen (nur im 12. Jahrgang)

 

Geschichte (nur im 13. Jahrgang)

 
Sport
 

sowie die zwei nicht gewählten Fächer (s. linke Spalte)

 

Sie haben statt einer Klassenlehrerin/einem Klassenlehrer eine Tutorin oder einen Tutor als Beraterin/Berater für die Qualifikationsphase. Sie wählen diese Lehrkraft Ihres Vertrauens bereits am Ende des 11. Jahrganges. Die Tutorin/ der Tutor sollte Sie während der Qualifikationsphase in einem der genannten Fächer unterrichten.

 

Im 2. Schulhalbjahr der Klasse 12 findet eine fächerübergreifende Fach- oder Projektarbeit statt, in der Sie innerhalb einer Woche in einer Gruppe von drei bis sechs Schülern ein selbst gewähltes Thema erarbeiten und präsentieren und zu der eine schriftliche Ausarbeitung angefertigt wird. Die Benotung geht in mehrere Fächer ein.

 

Die Noten werden in Punkten angegeben (nach § 6 der Anlage 9 zu §36 BBSVO).

Note               ®
Punkte
sehr gut
15, 14, 13
gut
12, 11, 10
befriedigend
09, 08, 07
ausreichend
06, 05, 04
mangelhaft
03, 02, 01
ungenügend
00
 
 
 
 
 
 
 
 

 

Alle erbrachten Leistungen (Ihre Einbringungsverpflichtung), mit Ausnahme von Sport und Fachpraxis, gehen in die Gesamtqualifikation, die Abiturnote ein. In den einzelnen Schulhalbjahresergebnissen darf kein Fach mit 00 Punkten bewertet sein. In den Fächern mit erhöhten Anforderungen sind in den Schulhalbjahren 1 – 3 max. zwei Schulhalbjahresergebnisse mit 04 Punkten (entspricht Note 4-) und weniger erlaubt, wobei im Durchschnitt in allen Fächern mindestens 05 Punkte (entspricht Note 4) erreicht sein müssen.

In den Fächern mit grundlegenden Anforderungen sind max. vier Schulhalbjahresergebnisse mit 04 Punkten (entspricht Note 4-) und weniger erlaubt, wobei im Schnitt in allen Fächern mind. 05 Punkte (entspricht Note 4) erreicht sein müssen.

Es dürfen keine themengleiche Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden.

(s. auch Punkte 6, 7, 8 und 9 ab S. 5)

Es findet keine Versetzung mehr statt.

Sie entscheiden selbst, ob Sie innerhalb der maximalen Verweildauer (insgesamt vier Jahre) einen Jahrgang (11, 12 oder 13) wiederholen werden oder nicht (s. Punkt 8). Ihre Tutorin/Ihr Tutor wird Sie beraten.

 

2.      Welche Fächer müssen Sie belegen und in die Gesamtqualifikation einbringen?

 
Fächerart
Aufgaben-
Feld
Fächer
Schwerpunkt Ökotrophologie
Schwerpunkt Sozialpädagogik
Wochenstd.
Wochenstd.
12
13
12
13
Profilfächer
B
Sozialpädagogik-Psychologie
-
-
4
4
C
Ernährung
4
4
-
-
 
Betriebs- und Volkswirtschaft
3
3
3
3
 
Informationsverarbeitung
3
3
3
3
 
Fachpraxis[1]
2
2
2
2
Kernfächer
A
Deutsch
4
4
4
4
 
Fremdsprache,[2],[3],[4]
4
4
4
4
C
Mathematik
4
4
4
4
Ergänzungs-fächer
C
Eine Naturwissenschaft[5])[6]
2(4
2(4)
2(4)
2(4)
B
Geschichte
-
2
-
2
 
Religion[7]
2
-
2
-
-
Sport[8]
2
2
2
2

3.      Welche Prüfungsfächer können Sie wählen?

 

Man unterscheidet die Aufgabenfelder A = sprachlich-literarisch-künstlerisch,

B = gesellschaftswissenschaftlich, und C = mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch.

Wir bieten folgende Prüfungsfächer an, wenn sich genügend Interessenten in die einzelnen Fächer einwählen:

·        Kernfächer:                  Deutsch (A), Mathematik (C), Englisch (A) , Französisch1 (A), Spanisch1 (A)

·        Profilfächer:                  Ernährung (C), Pädagogik/Psychologie (B), Betriebs- und Volkswirtschaft (B), Informationsverarbeitung (C)

·        Ergänzungsfach:        Biologie (C)

1 nur als viertes oder fünftes Prüfungsfach
 

Sie entscheiden sich für fünf Prüfungsfächer aus der Gruppe der möglichen Prüfungsfächer. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Mindestens zwei Kernfächer und zwei Profilfächer müssen gewählt werden.
  • Alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein.
 

Entsprechend Ihrer persönlichen Stärken und des Schwerpunktes (Ernährung oder Pädagogik/Psychologie) ergibt sich die Reihenfolge der Prüfungsfächer aus den vorgeschriebenen Prüfungsfachkombinationen:

 

Prüfungsfachkombination Ernährung / Ökotrophologie

 

Fächer mit erhöhten Anforderungen

Fächer mit grundlegenden Anforderungen

 

1. Prüfungsfach

2. und 3. Prüfungsfach

4. und 5. Prüfungsfach

 

Ernährung

Deutsch      und     Englisch1

BVW  und   Informationsverarbeitung

(nur möglich, wenn keine neue Fremdsprache begonnen wurde)

 

BVW  und   Mathematik

 

BVW  und   Biologie

 
 
Ernährung

Deutsch und   Mathematik

BVW  und   Informationsverarbeitung

 

BVW  und   Biologie

 

BVW   und   Englisch

 
BVW  und Spanisch Anf.
 

BVW  und   Französisch Anf.

 
 
Ernährung

Deutsch und Biologie

 

BVW  und   Mathematik

 

BVW  und   Englisch

 

BVW  und   Spanisch Anf.

 

BVW  und   Französisch Anf.

 
 
Ernährung

Englisch1 und Biologie

BVW  und   Mathematik

 

BVW  und   Deutsch

 
 
Ernährung

Englisch1 und Mathematik

BVW  und   Informationsverarbeitung

(nur möglich, wenn keine neue Fremdsprache begonnen wurde)

 

BVW  und    Biologie

 

BVW  und    Deutsch

 
1 = fortgeführte Fremdsprache
 
Prüfungsfachkombination Sozialpädagogik
 

Fächer mit erhöhten Anforderungen

Fächer mit grundlegenden Anforderungen

 

1. Prüfungsfach

2. und 3. Prüfungsfach

4. und 5. Prüfungsfach

 

Pädagogik/

Psychologie

 

Deutsch  und     Englisch1

 
 
 
 

BVW  und  Informationsverarbeitung

(nur möglich, wenn keine neue Fremdsprache begonnen wurde)

 

BVW  und   Mathematik

 

BVW  und   Biologie

 

Informationsverarbeitung und Mathematik

 

Informationsverarbeitung und Biologie

 
 

Pädagogik/

Psychologie
 

Deutsch und   Mathematik

BVW  und   Informationsverarbeitung

(nur möglich, wenn keine neue Fremdsprache begonnen wurde)

 

BVW  und   Biologie

 

BVW  und   Englisch

 

BVW  und   Französisch Anf.

 

BVW  und   Spanisch Anf.

 

Informationsverarbeitung und Biologie

 

Informationsverarbeitung und Englisch

 

Informationsverarbeitung und Französisch Anf.

 

Informationsverarbeitung und Spanisch Anf.

 
 

Pädagogik/

Psychologie
 

Englisch1 und   Mathematik

BVW  und   Informationsverarbeitung

(nur möglich, wenn keine neue Fremdsprache begonnen wurde)

 

BVW  und   Deutsch

 

BVW  und   Biologie

 

Informationsverarbeitung und Deutsch

 

Informationsverarbeitung und Biologie

 
1 = fortgeführte Fremdsprache
 
 

Beachten Sie:

 

Die möglichen Prüfungsfachkombinationen können nur dann realisiert werden, wenn sich genügend Schülerinnen und Schüler für diese Kombination entscheiden und die unterrichtliche Versorgung gewährleistet werden kann.

 

Im ersten bis dritten Prüfungsfach findet der Unterricht auf einem erhöhten Anforderungsniveau statt, im vierten und fünften Prüfungsfach und in allen anderen Fächern wird der Unterricht auf grundlegendem Anforderungsniveau erteilt.

Sie belegen die Prüfungsfächer werden alle vier Schulhalbjahre.

 
 

Die Abiturprüfung erfolgt in den ersten vier Prüfungsfächern schriftlich, im fünften wird eine mündliche Prüfung abgelegt.

Mit Ausnahme von Informationsverarbeitung und dem fünften Prüfungsfach erfolgt die schriftliche Prüfung ab 2006 in Niedersachsen durch zentrale Abiturprüfungsaufgaben.

 
 

4.      Wann wählen Sie was?

 
Einführungsphase (Klasse 11)

2. Halbjahr (Beginn)

·        Fünf Prüfungsfächer

·        Fächer mit erhöhten Anforderungen

·        Fächer  mit grundlegenden Anforderungen

2. Halbjahr (Ende)

·        Sportkurse

2. Halbjahr (Ende)

·        Tutorin/Tutor

 

Qualifikationsphase (Klasse 12 und 13)

2. Halbjahr

·        Festlegen des 4. und 5. Prüfungsfach

4. Halbjahr

·        Festlegen des 3. Prüfungsfach (Fach mit erhöhten Anforderungen, einfach gewichtet)

 
 

5.      Bis wann ist eine nachträgliche Fachumwahl möglich?

 

In den ersten zwei Wochen der Qualifikationsphase können Sie nach Rücksprache mit den entsprechenden Fachlehrkräften sowie Ihrer Tutorin/Ihrem Tutor einen ausreichend begründeten Antrag auf Fachumwahl bei der zuständigen Koordinatorin stellen. Voraussetzung für die Genehmigung ist u.a., dass die ausreichende Gruppenstärke erhalten bleibt. Ein schriftlicher Bescheid geht Ihnen zu.

 
 

6.      Welche Voraussetzungen sind wichtig, damit Sie sich zum Abitur melden können?

 

Wenn die Ergebnisse des vierten Schulhalbjahres vorliegen, müssen Sie sich mit Ihren gesammelten Schulhalbjahresergebnissen zur Abiturprüfung anmelden. Die Prüfungskommission beschließt die Zulassung, wenn Sie

·        die Belegungs- und Einbringungsverpflichtung

und

·        die Voraussetzungen  für die Blöcke I und II der Gesamtqualifikation erfüllt haben.


 

7.      Wie wird die Gesamtqualifikation errechnet?

 
32 Schulhalbjahresergebnisse (SHE)
( Einbringungsverpflichtung)
Block I
Block II
Block III
22 SHEs.:
 

Darunter sind:

·         SHEs des dritten Prüfungsfachs aus dem 1. -4. Schulhalbjahr

·         SHEs des vierten und fünften Prüfungsfachs aus dem 1. – 3. Schulhalbjahr

·         Jeweils in einfacher Wertung

 
 
 
Nicht berücksichtigt werden

·         SHEs des dritten Prüfungsfachs, die in Block II und Block III eingebracht werden

·         :

 
06 SHEs :
 

Darunter sind:

·         03 SHEs des ersten Prüfungsfachs aus dem 1. – 3. Schulhalbjahr

·         03 SHEs des zweiten Prüfungsfachs aus dem 1. -3. Schulhalbjahr

·         Jeweils in zweifacher Wertung

 
 
und
 

·         01 SHE des ersten Prüfungsfachs aus dem 4. Schulhalbjahr

·         01 SHE des zweiten Prüfungsfachs aus dem 4. Schulhalbjahr

·          

05 SHEs + Prüfungsergebnisse:
 

Darunter sind:

·         Jeweils 05 SHE der fünf Prüfungsfächer  aus dem 4. Schulhalbjahr

·         Jeweils in einfacher Wertung

 
 
 
 
und
 

·         Prüfungsleistungen der fünf Prüfungsfächer

·         Jeweils in dreifacher Wertung

 

Mind. 110 Punkte

Mind. 18 SHEs = 05 Punkte in einfacher Wertung

Mind. 70 Punkte

Mind. 04 SHEs aus dem

1. -3. Schulhalbjahr = 05 Punkte in einfacher Wertung

Mind. 100 Punkte und

Mind. drei Prüfungsfächer (mind. erstes oder zweites Prüfungsfach) jeweils mind. 20 Punkte

 

Die Addition der Punktzahlen aus den Blöcken I, II und III ergibt die Punktzahl der Gesamtqualifikation.

 
 

Haben Sie die Abiturprüfung bestanden, erhalten Sie das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife.

 
 
 

8.      Unter welchen Bedingungen können bzw. müssen Sie einen Jahrgang wiederholen?

 
  • Wenn Sie die Einführungsphase nicht wiederholt haben, können Sie nach dem ersten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase in das zweite Halbjahr der Einführungsphase zurücktreten. Der Wiedereintritt in die Qualifikationsphase bedarf keiner erneuten Versetzung.
  • Wenn die Ergebnisse des dritten Schulhalbjahres vorliegen, prüft die Schule, ob Sie bis zum Ende des vierten Schulhalbjahres die Voraussetzungen für die Zulassung zu Abiturprüfung erfüllen können. Sollte dies nicht der Fall sein, wird Ihre Tutorin/Ihr Tutor Sie über Ihre weiteren Bildungswege beraten.
  • Wenn Sie sich zur Prüfung gemeldet haben, aber nicht zugelassen werden oder wenn Sie bis zum Beginn der Prüfung zurücktreten, treten Sie in das zweite Halbjahr der Qualifikationsphase zurück, sofern danach die Abiturprüfung noch innerhalb der Höchstverweildauer abgelegt werden kann. (s. auch Punkt 1)
  • Wenn Sie die Abiturprüfung nicht bestanden haben und die Schule verlassen, bekommen Sie ein Abgangszeugnis.
 

9.      Wann bekommen Sie die Fachhochschulreife?

 

Wenn Sie die Qualifikationsphase ohne bestandene Abiturprüfung verlassen, erhalten Sie eine Bescheinigung über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Die SHEs (Schulhalbjahresergebnisse) des ersten und zweiten schriftlichen Prüfungsfachs aus zwei unmittelbar aufeinander folgenden Schulhalbjahren ergeben mind. 40 Punkte in zweifacher Wertung.
  • Drei dieser SHEs haben jeweils mind. 10 Punkte.
und
  • In weiteren elf SHEs, darunter in mind. sechs Ergebnissen vierstündiger Klausuren und höchstens fünf zweistündige Fächer erreichen Sie insgesamt mind. 55 Punkte in einfacher Wertung,
  • davon erreichen Sie neun SHEs mit mind. 05 Punkten.
 
und
  • folgende Fächer müssen mit jeweils zwei SHEs in die Berechnung eingehen: Deutsch, Fremdsprache, Geschichte oder Betriebs- und Volkswirtschaft, Mathematik, Naturwissenschaft,
  • das dritte Prüfungsfach muss mit zwei SHEs berücksichtigt werden.
 

Wenn Sie ein Schuljahr wiederholt haben, können die Voraussetzungen auch mit Ergebnissen aus dem ersten Durchgang erfüllt werden. Sie dürfen jedoch die SHEs aus dem ersten und zweiten Durchgang nicht vermischen.

 

Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird durch ein mindestens einjähriges Praktikum erfüllt. Über die Praktikumsbedingungen unterrichtet Sie die Schule. Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung erfüllt auch den beruflichen Teil der Fachhochschulreife.

 

Ihre Schule stellt Ihnen auf Antrag das Zeugnis der Fachhochschulreife aus, wenn Sie den schulischen und berufsbezogenen Teil nachweisen.

 

10. Wer beantwortet weitere Fragen?

Wenden Sie sich an Ihre Klassenlehrerin/Ihren Klassenlehrer bzw. Ihre Tutorin/Ihren Tutor.

 
Wir, die Lehrkräfte des Fachgymnasiums, wünschen Ihnen viel Erfolg!


[1] Muss belegt werden (d.h. mindestens 01 Punkte erreichen), geht nicht in die Gesamtqualifikation ein.

[2] Der Unterricht ist in derselben Fremdsprache zu belegen.

[3] Wer in der Einführungsphase verpflichtet war, am Unterricht einer weiteren Fremdsprache teilzunehmen, muss diese Fremdsprache in der Qualifikationsphase fortführen. Wer die erste Fremdsprache als Prüfungsfach wählt, muss die erste Fremdsprache zusätzlich in vier Halbjahren belegen. Dadurch verringert sich die Einbringungsverpflichtung für die zweite Fremdsprache: Es muss nur ein Schulhalbjahresergebnis aus dem letzten Schuljahr der neu belegten Fremdsprache eingebracht werden. In diesem Fall verringert sich die Einbringungsverpflichtung aus dem letzten Schuljahr Betriebs- und Volkswirtschaft oder Informationsverarbeitung, welches nicht Prüfungsfach ist, auf drei Schulhalbjahresergebnisse.

[4] Englisch kann nicht abgewählt werden.

[5] Der Unterricht ist in ein und derselben Naturwissenschaft zu belegen, im Schwerpunkt Ökotrophologie kann Chemie nicht als Prüfungsfach gewählt werden.

[6] Sofern das Fach Prüfungsfach wird, wird es vierstündig unterrichtet

[7] Wird Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und an dessen Stelle das Fach Werte und Normen oder Philosophie nicht gewählt, so ist in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren zusätzlicher Unterricht in einem anderen Fach zu belegen.

[8] Muss belegt werden (d.h. mindestens 01 Punkte erreichen), geht nicht in die Gesamtqualifikation ein.