| Info-Qualiphase-2007 |
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Informationen zur Qualifikationsphase 12. und 13. Jahrgang/Abiturjahrgang 2009 (Stand neue BBS-VO 2005, Anlage 9 zu §36) 1. Was ist in der Qualifikationsphase anders als in der Einführungsphase? Schon im 11. Jahrgang müssen Sie entscheiden, welche fünf Unterrichtsfächer im Abitur Ihre Prüfungsfächer sein werden. Gleichzeitig legen Sie fest, in welchen Fächern Sie auf einem erhöhten Anforderungsniveau bzw. auf einem grundlegenden Niveau unterrichtet werden.
Sie haben statt einer Klassenlehrerin/einem Klassenlehrer eine Tutorin oder einen Tutor als Beraterin/Berater für die Qualifikationsphase. Sie wählen diese Lehrkraft Ihres Vertrauens bereits am Ende des 11. Jahrganges. Die Tutorin/ der Tutor sollte Sie während der Qualifikationsphase in einem der genannten Fächer unterrichten. Im 2. Schulhalbjahr der Klasse 12 findet eine fächerübergreifende Fach- oder Projektarbeit statt, in der Sie innerhalb einer Woche in einer Gruppe von drei bis sechs Schülern ein selbst gewähltes Thema erarbeiten und präsentieren und zu der eine schriftliche Ausarbeitung angefertigt wird. Die Benotung geht in mehrere Fächer ein. Die Noten werden in Punkten angegeben (nach § 6 der Anlage 9 zu §36 BBSVO).
Alle erbrachten Leistungen (Ihre Einbringungsverpflichtung), mit Ausnahme von Sport und Fachpraxis, gehen in die Gesamtqualifikation, die Abiturnote ein. In den einzelnen Schulhalbjahresergebnissen darf kein Fach mit 00 Punkten bewertet sein. In den Fächern mit erhöhten Anforderungen sind in den Schulhalbjahren 1 – 3 max. zwei Schulhalbjahresergebnisse mit 04 Punkten (entspricht Note 4-) und weniger erlaubt, wobei im Durchschnitt in allen Fächern mindestens 05 Punkte (entspricht Note 4) erreicht sein müssen. In den Fächern mit grundlegenden Anforderungen sind max. vier Schulhalbjahresergebnisse mit 04 Punkten (entspricht Note 4-) und weniger erlaubt, wobei im Schnitt in allen Fächern mind. 05 Punkte (entspricht Note 4) erreicht sein müssen. Es dürfen keine themengleiche Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden. (s. auch Punkte 6, 7, 8 und 9 ab S. 5)
Es findet keine Versetzung mehr statt.
Sie entscheiden selbst, ob Sie innerhalb der maximalen Verweildauer (insgesamt vier Jahre) einen Jahrgang (11, 12 oder 13) wiederholen werden oder nicht (s. Punkt 8). Ihre Tutorin/Ihr Tutor wird Sie beraten. 2. Welche Fächer müssen Sie belegen und in die Gesamtqualifikation einbringen?
3. Welche Prüfungsfächer können Sie wählen? Man unterscheidet die Aufgabenfelder A = sprachlich-literarisch-künstlerisch, B = gesellschaftswissenschaftlich, und C = mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch. Wir bieten folgende Prüfungsfächer an, wenn sich genügend Interessenten in die einzelnen Fächer einwählen: · Kernfächer: Deutsch (A), Mathematik (C), Englisch (A) , Französisch1 (A), Spanisch1 (A) · Profilfächer: Ernährung (C), Pädagogik/Psychologie (B), Betriebs- und Volkswirtschaft (B), Informationsverarbeitung (C) · Ergänzungsfach: Biologie (C)
1 nur als viertes oder fünftes Prüfungsfach
Sie entscheiden sich für fünf Prüfungsfächer aus der Gruppe der möglichen Prüfungsfächer. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Entsprechend Ihrer persönlichen Stärken und des Schwerpunktes (Ernährung oder Pädagogik/Psychologie) ergibt sich die Reihenfolge der Prüfungsfächer aus den vorgeschriebenen Prüfungsfachkombinationen: Prüfungsfachkombination Ernährung / Ökotrophologie
1 = fortgeführte Fremdsprache
Prüfungsfachkombination Sozialpädagogik
1 = fortgeführte Fremdsprache
Beachten Sie: Die möglichen Prüfungsfachkombinationen können nur dann realisiert werden, wenn sich genügend Schülerinnen und Schüler für diese Kombination entscheiden und die unterrichtliche Versorgung gewährleistet werden kann. Im ersten bis dritten Prüfungsfach findet der Unterricht auf einem erhöhten Anforderungsniveau statt, im vierten und fünften Prüfungsfach und in allen anderen Fächern wird der Unterricht auf grundlegendem Anforderungsniveau erteilt. Sie belegen die Prüfungsfächer werden alle vier Schulhalbjahre. Die Abiturprüfung erfolgt in den ersten vier Prüfungsfächern schriftlich, im fünften wird eine mündliche Prüfung abgelegt. Mit Ausnahme von Informationsverarbeitung und dem fünften Prüfungsfach erfolgt die schriftliche Prüfung ab 2006 in Niedersachsen durch zentrale Abiturprüfungsaufgaben. 4. Wann wählen Sie was?
5. Bis wann ist eine nachträgliche Fachumwahl möglich? In den ersten zwei Wochen der Qualifikationsphase können Sie nach Rücksprache mit den entsprechenden Fachlehrkräften sowie Ihrer Tutorin/Ihrem Tutor einen ausreichend begründeten Antrag auf Fachumwahl bei der zuständigen Koordinatorin stellen. Voraussetzung für die Genehmigung ist u.a., dass die ausreichende Gruppenstärke erhalten bleibt. Ein schriftlicher Bescheid geht Ihnen zu. 6. Welche Voraussetzungen sind wichtig, damit Sie sich zum Abitur melden können? Wenn die Ergebnisse des vierten Schulhalbjahres vorliegen, müssen Sie sich mit Ihren gesammelten Schulhalbjahresergebnissen zur Abiturprüfung anmelden. Die Prüfungskommission beschließt die Zulassung, wenn Sie · die Belegungs- und Einbringungsverpflichtung
und
· die Voraussetzungen für die Blöcke I und II der Gesamtqualifikation erfüllt haben. 7. Wie wird die Gesamtqualifikation errechnet?
Die Addition der Punktzahlen aus den Blöcken I, II und III ergibt die Punktzahl der Gesamtqualifikation. Haben Sie die Abiturprüfung bestanden, erhalten Sie das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife. 8. Unter welchen Bedingungen können bzw. müssen Sie einen Jahrgang wiederholen?
9. Wann bekommen Sie die Fachhochschulreife? Wenn Sie die Qualifikationsphase ohne bestandene Abiturprüfung verlassen, erhalten Sie eine Bescheinigung über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
und
und
Wenn Sie ein Schuljahr wiederholt haben, können die Voraussetzungen auch mit Ergebnissen aus dem ersten Durchgang erfüllt werden. Sie dürfen jedoch die SHEs aus dem ersten und zweiten Durchgang nicht vermischen. Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird durch ein mindestens einjähriges Praktikum erfüllt. Über die Praktikumsbedingungen unterrichtet Sie die Schule. Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung erfüllt auch den beruflichen Teil der Fachhochschulreife. Ihre Schule stellt Ihnen auf Antrag das Zeugnis der Fachhochschulreife aus, wenn Sie den schulischen und berufsbezogenen Teil nachweisen. 10. Wer beantwortet weitere Fragen? Wenden Sie sich an Ihre Klassenlehrerin/Ihren Klassenlehrer bzw. Ihre Tutorin/Ihren Tutor.
Wir, die Lehrkräfte des Fachgymnasiums, wünschen Ihnen viel Erfolg!
[1] Muss belegt werden (d.h. mindestens 01 Punkte erreichen), geht nicht in die Gesamtqualifikation ein. [2] Der Unterricht ist in derselben Fremdsprache zu belegen. [3] Wer in der Einführungsphase verpflichtet war, am Unterricht einer weiteren Fremdsprache teilzunehmen, muss diese Fremdsprache in der Qualifikationsphase fortführen. Wer die erste Fremdsprache als Prüfungsfach wählt, muss die erste Fremdsprache zusätzlich in vier Halbjahren belegen. Dadurch verringert sich die Einbringungsverpflichtung für die zweite Fremdsprache: Es muss nur ein Schulhalbjahresergebnis aus dem letzten Schuljahr der neu belegten Fremdsprache eingebracht werden. In diesem Fall verringert sich die Einbringungsverpflichtung aus dem letzten Schuljahr Betriebs- und Volkswirtschaft oder Informationsverarbeitung, welches nicht Prüfungsfach ist, auf drei Schulhalbjahresergebnisse. [4] Englisch kann nicht abgewählt werden. [5] Der Unterricht ist in ein und derselben Naturwissenschaft zu belegen, im Schwerpunkt Ökotrophologie kann Chemie nicht als Prüfungsfach gewählt werden. [6] Sofern das Fach Prüfungsfach wird, wird es vierstündig unterrichtet [7] Wird Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und an dessen Stelle das Fach Werte und Normen oder Philosophie nicht gewählt, so ist in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren zusätzlicher Unterricht in einem anderen Fach zu belegen. [8] Muss belegt werden (d.h. mindestens 01 Punkte erreichen), geht nicht in die Gesamtqualifikation ein. |
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