Fachgymnasium
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Termine der Leistungsrückmeldungen
Übersicht Anzahl und Dauer der Klausuren pro Fach (s. VO-GOF und EB)Einführungsphase In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe … werden in allen Fächern, außer im Fach Sport, Klausuren geschrieben; und zwar werden in Deutsch, in den Fremdsprachen und Mathematik drei Klausuren und in den übrigen Fächern, die in der Einführungsphase durchgängig betrieben werden, je nach Anlage des Unterrichts zwei oder drei Klausuren im Schuljahr, in Fächern, die nur ein Schulhalbjahr betrieben werden, je nach Anlage des Unterrichts eine Klausur oder zwei Klausuren geschrieben. Die Dauer soll zwei Unterrichtsstunden nicht überschreiten. In Deutsch, in den Fremdsprachen und in Mathematik sind vier Klausuren zulässig. Qualifikationsphase Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht (Klausuren) in der Qualifikationsphase Im ersten bis dritten Schulhalbjahr werden in den Abiturprüfungsfächern mit erhöhtem Anforderungsniveau jeweils zwei Klausuren geschrieben. In den weiteren Abiturprüfungsfächern werden im Schuljahr drei Klausuren geschrieben.
In den übrigen Fächern werden je nach Anlage des Unterrichts zwei oder drei Klausuren im Schuljahr geschrieben, sofern in diesen Fächern zwei aufeinander folgende Schulhalbjahre in einem Schuljahr zu belegen sind; ansonsten wird eine Klausur oder werden zwei Klausuren in einem Schulhalbjahr geschrieben. Im Unterricht in Sporttheorie wird je Schulhalbjahr eine Klausur geschrieben. In den Fächern Kunst und Musik kann eine Klausur durch eine fachpraktische Aufgabe, ggf. auch ohne schriftlichen Aufgabenteil ersetzt werden. Im vierten Schulhalbjahr wird in den Fächern der Qualifikationsphase jeweils eine Klausur geschrieben. Die Klausuren in Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau sollen zwei bis vier Unterrichtsstunden, in den übrigen Fächern zwei bis drei Unterrichtsstunden dauern. In Fremdsprachen, die in der Einführungsphase neu begonnen haben, sind während des ersten und zweiten Schulhalbjahres auch mehr als zwei und dafür kürzere Klausuren möglich. Im dritten oder vierten Schulhalbjahr schreibt jede Schülerin und jeder Schüler in den vier schriftlichen Prüfungsfächern mindestens eine Klausur von Art und Dauer der Abiturprüfungsarbeit; die zeitliche Festlegung erfolgt durch die Schule. Quelle:
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (EB-VO-GO)
Korrektur von KlausurenSchwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form führen zu einem Abzug von einem Punkt oder zwei Punkten bei der einfachen Wertung. Als Richtwerte sollen gelten: Abzug eines Punktes bei durchschnittlich 5 Fehlern auf einer in normaler Schriftgröße beschriebenen Seite; Abzug von zwei Punkten bei durchschnittlich 7 und mehr Fehlern auf einer in normaler Schriftgröße beschriebenen Seite. Bei der Entscheidung über einen Punktabzug ist ein nur quantifizierendes Verfahren nicht sachgerecht. Vielmehr sind Zahl und Art der Verstöße zu gewichten und in Relation zu Wortzahl, Wortschatz und Satzbau zu setzen. Wiederholungsfehler werden in der Regel nur einmal gewertet. Ein Punktabzug muss ebenso wie in Grenzfällen ein Verzicht auf Punktabzug begründet werden. Unübersichtliche Textstellen werden nicht bewertet. Entwürfe können ergänzend zur Bewertung nur herangezogen werden, wenn sie zusammenhängend konzipiert sind und die Reinschrift etwa drei Viertel des erkennbar angestrebten Gesamtumfangs umfasst.
Bei der Entscheidung über einen Punktabzug ist ein nur quantifizierendes Verfahren nicht sachgerecht. Vielmehr sind Zahl und Art der Verstöße zu gewichten und in Relation zu Wortzahl, Wortschatz und Satzbau zu setzen. Wiederholungsfehler werden in der Regel nur einmal gewertet. (Vgl.: AVO-GOFAK in der geltenden Fassung) (Vgl.: EPA im Fachgymnasium Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Ökotrophologie, Fächer Ernährung und Betriebs- und Volkswirtschaft, Juni 2003, S. 7)
(Quelle: Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOFAK) vom 26.5.1997 (SVBl. S. 208, ber. S. 278), zuletzt geändert durch Erlass vom 20.7.2001 (Nds. MBl. S. 583, ber. S. 681; SVBl. S. 344)
Bewertungskala (nach KMK-Vereinbarung)
Die Note „gut“ (11 Punkte) wird erteilt, wenn zentrale Aussagen und wesentliche Merkmale des zu bearbeitenden Materials den Anforderungen entsprechend voll erfasst und gemäß der Aufgabenstellung bearbeitet sind, die Aussagen fachlich korrekt, eindeutig und umfassend getroffen werden, dabei fachspezifische Begriffe und Verfahren verwendet und Zusammenhänge übersichtlich und in guter sprachlicher Form dargestellt werden, die Darstellung verständlich, inhaltlich strukturiert und zusammenhängend ist.
Die Note "ausreichend" (05 Punkte) kann erreicht werden, wenn zentrale Aussagen und bestimmende Merkmale eines Textes bzw. des zu bearbeitenden Materials in Grundzügen erfasst sind die Aussagen auf die Aufgabenstellung bezogen sind dabei grundlegende fachspezifische Begriffe und Verfahren angewendet werden die Darstellung im Wesentlichen verständlich ausgeführt und erkennbar geordnet ist.
Gewichtung der einzelnen Leistungen
Fehlzeiten bei Klausuren Krankheitsbedingte Fehlzeiten bei Klausuren sind innerhalb von drei Tagen bei der jeweiligen Kursleitung zu entschuldigen (ärztl. Bescheinigung). Nur in diesem Fall besteht ein Anspruch auf einen Nachschreibtermin.
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